Fortschreibung Garath 2.0

BV10/125/2021

22.  Juni 2021

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirk 10 bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 22.06.2021 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. alle Vorbereitungen für eine Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Handlungskonzeptes Garath 2.0 zu treffen und in den Vorgesprächen mit dem Land NRW darauf hinzuwirken, dass dies nach Möglichkeit ab dem 01.01.2022 übergangslos geschehen kann. Falls das nicht möglich sein sollte, soll darauf hingewirkt werden, dass das Quartiersmanagement fortgeführt wird, um die Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossen sind, im Jahr 2022 weiter zu organisieren und zu begleiten.
  2. bei der Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes, soweit sinnvoll und möglich, die Ergebnisziele in Abstimmung mit entsprechenden Überlegungen und Verfahren der Kämmerei so zu operationalisieren, dass ein Controlling der Zielerreichung möglich ist.
  3. bei allen weiteren Schritten die Mitglieder der Bezirksvertretung nicht nur als Bürger*innen des Stadtteils, sondern als wichtige Akteur*innen (Multiplikator*innen, Sachkundige, mit den Menschen und Institutionen in engem Kontakt Stehende) in Garath direkt, frühzeitig und systematisch einzubeziehen.
  4. in der Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes zusätzlich zu den bereits bearbeiteten Handlungsfeldern, die weiterverfolgt werden sollen, die Themen Mobilität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Stadtsauberkeit, Jugend, Senior*innen, Gesundheit, Integration und Tourismus als eigene Handlungsfelder oder Unterpunkte aufzunehmen, um eine umfassend integrierte Quartiersentwicklung mit hoher Akzeptanz zu verwirklichen und ggfls. Fördermittel außerhalb der Städtebauförderung zu erhalten.
  5. die Beteiligungsformate und Kommunikationsstrukturen zielgruppenspezifisch weiterzuentwickeln und zu differenzieren, um noch mehr Menschen für eine positive Haltung zum Gesamtprozess und evtl. sogar zur Beteiligung zu gewinnen.

Begründung:
Das 2017 vom Rat beschlossene „Integrierte Handlungskonzept Garath 2.0“ und die daraus folgenden Maßnahmen und Projekte haben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung von Lebensqualität und Attraktivität im Stadtteil Garath geleistet und gute Prozesse im Stadtteil angestoßen. Denjenigen, die dieses Projekt angestoßen und durchgesetzt und in der Folge mit viel Engagement mit Leben gefüllt haben, gebührt großer Dank.

Ausweislich der in der April-Sitzung vorgelegten Zwischenevaluation und anhand eigener Gespräche im Stadtbezirk und Beobachtungen im Alltag ist dennoch festzustellen, dass es noch in vielen Bereichen weiteren Handlungsbedarf gibt: Quartiersentwicklung ist ein langdauernder Prozess – sowohl bei Realisierung von Bauprojekten als auch bei Weiterentwicklung sozialer und kommunikativer Strukturen oder der nachhaltigen Verbesserung von Bildungs- und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen. Eine Fortführung des Projektes über das Jahr 2021 ist deshalb dringend notwendig.

Aus den bisher gemachten Erfahrungen und aus Veränderungen der politischen Schwerpunktsetzung ergibt sich, dass das Projekt neben der Beendigung und Fortführung erfolgreicher und bewährter Ansätze in verschiedenen Punkten auch der Weiterentwicklung und Anpassung bedarf.

  • Zu 1.
    Das aktuelle Projekt läuft Ende 2021 aus. Derzeit laufen Gespräche mit dem Land über eine Fortführung des Projektes. Sollte eine Fortsetzung des Projektes nur mit Zeitverzug möglich, muss eine Zwischenlösung gefunden werden.
  • Zu 2.
    Die jetzt formulierten „Ergebnisziele“ beschreiben den Zustand, der am Ende des Projektes erreicht sein soll. Beispiel: „Der Leerstand wird auf niedrigem Niveau gehalten.“ Unklar bleibt, was „niedriges Niveau“ konkret bedeutet: 2%, 5%, 10%? Nur wenn Ziele überprüfbar formuliert sind, können Ziel und Ist-Zustand verglichen und dann passgenaue Maßnahmen entwickelt werden.
    Ein solches Vorgehen entspricht den Zielen der Kämmerei zum Controlling der Haushaltsansätze und verbessert die Effektivität des Mitteleinsatzes.
  • Zu 3.
    Die Mitglieder der Bezirksvertretung sind in vielfältiger Weise in das Leben im Stadtteil eingebunden und verfügen über viele Kontakte. Sie können dadurch ganz anders und niederschwelliger als ein externes Quartiersmanagement oder die Verwaltung in der Innenstadt Befindlichkeiten, Wünsche, Sorgen, Ideen der Menschen, die hier leben aufnehmen und in den Gesamtprozess einbringen. Das kann eine wertvolle Bereicherung für die professionellen Akteur*innen sein. Darüber hinaus ist die „Sichtbarkeit“ der örtlichen Politikerinnen und Politiker in so bedeutsamen Angelegenheiten wichtig, um Politikverdrossenheit und autoritären Tendenzen entgegenzuwirken.
  • Zu 4.
    Seit Beginn der Diskussion über dieses Projekt haben sich Förderschwerpunkte, politische Schwerpunkte der Stadtregierung und tatsächliche Probleme (z. B. durch Corona) verändert. Dem sollte durch eine entsprechende Ergänzung der Handlungsfelder Rechnung getragen werden.
  • Zu 5.
    Das „Integrierte Handlungskonzept Garath 2.0“ ist ein Veränderungsprojekt. Auch wenn die Veränderungen objektiv und subjektiv aus Sicht der Akteur*innen positive Wirkung entfalten werden, sind sie für viele Betroffene eher verunsichernd. Sie erkennen ihren Stadtteil nicht mehr wieder, haben das Gefühl ihre Heimat zu verlieren, usw. – Es ist immer schwierig, weitere Akteur*innen zu gewinnen. Wichtig ist aber eine (aktive) Akzeptanz zu erreichen, da sonst viele Maßnahmen ins Leere laufen. Dabei muss die Ansprache an Jugendliche und junge Erwachsene naturgemäß anders sein als bei Senior*innen oder Langzeitarbeitslosen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke